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Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha
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Betriebspraktikum

Termine für das Schuljahr 2023/2024


Bewerberpraktikum:

25.09.2023 – 29.09.2023: Kl.10a, 10b

11.03.2024 – 22.03.2024: Kl.9c


Informationspraktikum:

11.03.2024 – 22.03.2024: Kl.8a,8b


Orientierungspraktikum:

25.09.2023 – 29.09.2023: Kl.9c

11.03.2024 – 22.03.2024: Kl.9a, 9b




Unterschiedliche Ziele in den verschiedenen Klassenstufen:

Klasse 8:
Die Schüler lernen die Arbeitswelt kennen.
Die Schüler sollen ihre Vorstellungen vom Berufswunsch mit der Realität vergleichen.
Sie können erkennen, ob sie sich für den Beruf eignen oder nicht
Hilfe bei der Berufsfindung
Schüler können – wenn nötig – sich neu orientieren

Klasse 9 und Klasse 10 :
Die Schüler absolvieren das Praktikum hauptsächlich in Unternehmen, welche ausbilden

  • um sich dort zu bewerben
  • um so eine bessere Chance bei der Bewerbung zu haben
  • Die Schüler kümmern sich selbst um den Praktikumplatz bzw. Vertragsabschluss.
  • Erhöhung der Selbstständigkeit
  • Schüler üben so das erste Auftreten in Unternehmen


Hinweise und Vereinbarungen:

Im Rahmen des Lehrplanes wird für die Schüler der Klassenstufen 8, 9 und 10 ein Betriebspraktikum durchgeführt. Ziel dieses Praktikums ist es, die Jugendlichen mit der Arbeitswelt vertraut zu machen und ihnen bei der Berufsorientierung behilflich zu sein.

  • Das Praktikum ist Bestandteil des Unterrichts, deshalb erfolgt keine Vergütung !
  • Die Schüler nutzen die Möglichkeit, sich selbst einen Praktikumplatz entsprechend der Neigungen und des Interesses zu organisieren.
  • Die gewählten Arbeitsplätze müssen dem Arbeitsschutz entsprechen.
  • Die Schüler dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die für Jugendliche verboten sind.
  • Sie sind von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr tätig (Ausnahmen werden gesondert vereinbart).
  • Die Arbeitszeit darf an keinem Tag sieben Stunden überschreiten.
  • Den Schülern müssen mindestens die in § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorgesehenen Ruhepausen gewährt werden.
  • Alle Schüler sind gemäß § 539 Abs.1 Nr. 14 b RVO gegen Arbeitsunfall versichert. Haftpflichtversicherungsschutz besteht über den Schulträger.
  • Die aktenkundigen Belehrungen über den Arbeits-, Unfall- und Brandschutz , Verhaltensweisen im Betrieb sowie für die speziellen Beobachtungen und Tätigkeiten erfolgen durch den Betreuer des Unternehmens.
  • Der Schüler verpflichtet sich, alle Hinweise genau zu beachten, nur auftragsgemäße Tätigkeiten durchzuführen und mit anvertrautem Gerät und Material sorgsam umzugehen. Er ist bemüht, alle betrieblichen Regeln einzuhalten.



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